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Kanusport und Umwelt
Naturschutzbehörden sind bemüht, verletzliche Gewässerabschnitte zu sperren. Die Wassersportverbände brachten sich bei der Erarbeitung der Befahrungsregelungen ein, um in dem Wissen um die Einsicht der Wassersportler zu naturverträglichen und wassersportfreundlichen Regelungen zu kommen. Die aktuellen Befahrungsregelungen für die Gewässer Sachsen-Anhalts könnt ihr auf den Seiten des Deutschen Kanuverbandes nachlesen.
Desweiteren erarbeiteten die Wassersportverbände "10 Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur" zu deren Einhaltung wir euch auffordern.
Da eine intakte Umwelt wichtigste Voraussetzung für eine attraktive Sportausübung ist, hat der Landes-Kanu-Verband-Sachsen-Anhalt, gemeinsam mit anderen Wassersportverbänden und dem Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes eine Freiwillige Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Wir fordern euch auf, sich an diese Grundsätze bei der Ausübung eures Sportes zu halten.
10 Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
In Zusammenarbeit aller Wassersportverbände wurden diese 10 Goldenen Regeln auf Anregung des Bundesverkehrsministeriums für den Bereich der an Bundeswasserstraßen angrenzenden Naturschutzgebiete erarbeitet.
1. Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in allen sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
2. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser - wenn möglich mehr als 100 m.
3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. -- Beachten Sie die Befahrungsregelungen --
4. Nehmen Sie in "Feuchtgebieten internationaler Bedeutung" bei der Ausübung des Wassersports besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzbedürftig.
5. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
6. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
7. Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um die Tiere nicht zu vertreiben ider zu stören. Halten Sie mindestens 300 bis 500 m Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen, und bleiben Sie hier auf jeden Fall in der Nähe markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.
8. Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
9. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöl in bestehende Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließ die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stilliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
10. Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet geltenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, daß diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden. An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachtet der Deutsche Kanu-Verband die Wasserwanderwege als Wanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und -verordnungen. Ein Verlassen der Wasserwanderwege, d.h. Anlanden usw. ist hier selbstverständlich nicht gestattet. Der DKV appelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich imeigenen Interesse diszipliniert zu verhalten.
Darüber hinaus gelten diese 10 Goldenen Regeln sinngemäß auf allen großen und kleinen Gewässern. Der Kanuwanderer mit seinem muskelkraftbetriebenen Sportboot sollte als aktiver Naturschützer immer bemüht sein, den größtmöglichen Abstand zu schützenswerten Ufer- und Schilfzonen zu halten.
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